Unparteilichkeit

Öffentliche Charta für die Unparteilichkeit unserer Zertifizierungstätigkeiten innerhalb unserer Unternehmen:

Wir, die Geschäftsleitung, die Mitglieder des Ausschusses zur Sicherung der Unparteilichkeit, die Fachexperten sowie sämtliche Auditoren der QS ZÜRICH AG bekennen sich innerhalb von Aufgaben, mit welchen sie von der QS ZÜRICH AG beauftragt und betraut sind, während deren Ausübung zur absoluten Unparteilichkeit. Sie alle haben eine entsprechende Unabhängigkeitscharta unterzeichnet, so dass bei sämtlichen Tätigkeiten für und im Sinne des Unternehmens und unserer Kunden jederzeit eine umfassende und überprüfbare Unparteilichkeit sichergestellt ist und gegenüber unseren Kunden jederzeit gewährleistet und nachgewiesen werden kann. Somit können allfällige Konfliktsituationen früh erkannt und rechtzeitig vermieden werden.

Unser eigenes Qualitätsmanagementsystem, welches wir eingeführt haben und aufrecht erhalten, stellt auf allen Stufen und in allen Bereichen unserer Tätigkeiten – d.h. von der ersten Anfrage bis hin zur Ausstellung unseres QS-Zertifikats – eine lückenlose Unparteilichkeit sicher.

Die strengen Anforderungen, welche uns im Hinblick auf die Unparteilichkeit durch die Anforderungen an Zertifizierungsunternehmen auferlegt werden, sind in der geltenden ISO Norm 17021 stipuliert und vorgegeben. Die Umsetzung und Einhaltung der hohen Anforderungen dieser Norm in unserem Unternehmen wird durch die zuständigen Akkreditierungsstellen regelmässig überwacht.

Die Massnahmen zur Sicherstellung der Unparteilichkeit sind unter anderen Bestandteil unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese können Sie herunterladen, wenn Sie folgendem Link folgen:

Zum Herunterladen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der QS ZÜRICH AG.